Fischzucht ist Landwirtschaft

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Für uns gelesen in Fischer & Teichwirt 03/2014

 

Verwaltungsgericht Hamburg Az.: 7 K 656/12 Quelle: jlp

Unter Landwirtschaft sind nicht nur die klassischen Bereiche wie zum Beispiel Rinder- oder Schweinehaltung zu verstehen.

Auch die Fisch- und Krustentierzucht (hier Wels, Zander, Wolfsbarsch, Dorade, Shrimp) gehören hierzu. Die Errichtung von Tierzuchtanlagen für solche Tiere kann daher auch im Außenbereich bevorzugt zulässig sein, wenn nachgewiesen ist, dass das für die Tierhaltung notwendige Futter (Ackerbohnen, Lupinen, Süßklee, Weizen) überwiegend auf den zu Landwirtschaftlichen Betrieben gehörenden, landwirtschaftlich genutzten Fläschen erzeugt werden kann.